Liebe Mitglieder
Gestern wurde bekannt, dass die Gesuche für die ergänzenden Massnahmen im Kultursektor eingereicht werden können. Die beiden Links haben wir Ihnen gestern bereits zugeschickt.
Gerne teilen wir auch die entsprechende Medienmitteilung von Suisseculture mit Ihnen, die Sie im Anhang finden. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
1. Grundsätzlich
Die finanziellen Hilfen können bei den Kantonen bzw. dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden beantragt werden. Informationen dazu sowie die jeweiligen Anlaufstellen sind auf der Website des Bundesamts für Kultur (BAK) aufgeführt: https://www.bak.admin.ch/coronavirus
2. Das Gesuchsportal Nothilfe von Suisseculture Sociale ist online
Kulturschaffende, die aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID19) in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, in der sie ihre unmittelbaren Lebenskosten nicht mehr decken können, können über das Portal nothilfe.suisseculturesociale.ch ein Gesuch um Nothilfe stellen. Gesuche können ausschliesslich über das Online-Formular angenommen werden und werden nur bis 20. Mai 2020 (nicht am 21. Mai, wie irrtümlicherweise in der Medienmitteilung geschrieben) angenommen. WICHTIG: Voraussetzung für das Einreichen eines Gesuches um Nothilfe bei Suisseculture Sociale ist, dass bereits ein Gesuch um Erwerbsausfall (EO-Entschädigung) bei Ihrer kantonalen SVA gestellt wurde. Mehr Information hierzu finden Sie auf dem Portal von Suisseculturesociale.
3. Soforthilfe Kulturunternehmen und Ausfallentschädigung
Für die Soforthilfen für Kulturunternehmen und Ausfallentschädigungen sind die jeweiligen Kulturämter der Kantone zuständig. Die Formulare und Einreichungsmodalitäten können dort abgerufen und eingereicht werden. WICHTIG: Es sind noch nicht alle Kantone soweit, dass Sie Gesuche annehmen können. Wir bitten deshalb um Ihre Geduld.
Mit herzlichen Grüssen,
Ihr SBKV