https://mailchi.mp/3f95b7ca3fe3/denksport-fr-daheim-neue-ausschreibung-pro-helvetia-srg-umfrage
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Kurz vor Ostern hat die P.S. Zeitung ein Interview mit SBKV-Geschäftsführerin Salva Leutenegger veröffentlicht. Lesen Sie im Artikel, wie die Schweizer Kulturlandschaft seit Wochen still steht, wie existenziell betroffen die Kulturschaffenden sind und was Bund, Kantone, Verbände und KünstlerInnen unternehmen. Und ob die Krise auch einen winzigen positiven Aspekt haben könnte. Das Gespräch führte Anatole Fleck.
Hier gehts zum Artikel.
Liebe Mitglieder
Gestern wurde bekannt, dass die Gesuche für die ergänzenden Massnahmen im Kultursektor eingereicht werden können. Die beiden Links haben wir Ihnen gestern bereits zugeschickt.
Gerne teilen wir auch die entsprechende Medienmitteilung von Suisseculture mit Ihnen, die Sie im Anhang finden. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
1. Grundsätzlich
Die finanziellen Hilfen können bei den Kantonen bzw. dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden beantragt werden. Informationen dazu sowie die jeweiligen Anlaufstellen sind auf der Website des Bundesamts für Kultur (BAK) aufgeführt: https://www.bak.admin.ch/coronavirus
2. Das Gesuchsportal Nothilfe von Suisseculture Sociale ist online
Kulturschaffende, die aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID19) in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, in der sie ihre unmittelbaren Lebenskosten nicht mehr decken können, können über das Portal nothilfe.suisseculturesociale.ch ein Gesuch um Nothilfe stellen. Gesuche können ausschliesslich über das Online-Formular angenommen werden und werden nur bis 20. Mai 2020 (nicht am 21. Mai, wie irrtümlicherweise in der Medienmitteilung geschrieben) angenommen. WICHTIG: Voraussetzung für das Einreichen eines Gesuches um Nothilfe bei Suisseculture Sociale ist, dass bereits ein Gesuch um Erwerbsausfall (EO-Entschädigung) bei Ihrer kantonalen SVA gestellt wurde. Mehr Information hierzu finden Sie auf dem Portal von Suisseculturesociale.
3. Soforthilfe Kulturunternehmen und Ausfallentschädigung
Für die Soforthilfen für Kulturunternehmen und Ausfallentschädigungen sind die jeweiligen Kulturämter der Kantone zuständig. Die Formulare und Einreichungsmodalitäten können dort abgerufen und eingereicht werden. WICHTIG: Es sind noch nicht alle Kantone soweit, dass Sie Gesuche annehmen können. Wir bitten deshalb um Ihre Geduld.
Mit herzlichen Grüssen,
Ihr SBKV
https://mailchi.mp/25c3d29851e6/coronakrise-aktuelle-infos-zu-den-massnahmen-im-kulturbereich
Liebe Mitglieder
Wir wissen, dass viele von Ihnen auf Neuigkeiten wie z.B. die Umsetzung der Soforthilfe warten. Heute erreichte uns eine Mitteilung von SONART (Berufsverband der freischaffenden Musiker*innen in der Schweiz), die wir deshalb gerne und in aller Kürze mit Ihnen teilen:
„Wir hatten aufgrund der Ankündigungen des BAK erwartet, dass wir heute mehr wissen würden über die Soforthilfe (bei Suisseculture Sociale) und die Ausfallentschädigungen (bei den Kantonen). Nun haben wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass die Umsetzungsrichtlinien für Massnahmen im Kulturbereich zwar erarbeitet sind. Vorgestellt werden sie nun allerdings erst am Montag, dem 6. April 2020. Bei der heutigen Medienkonferenz des Bundes sind offenbar zu viele andere Themen, man wollte nicht, dass die Kultur dabei untergehe.“
Wir müssen Sie also leider nochmal um ein Wochenende Geduld bitten.
Sobald wir mehr wissen, hören Sie von uns.
Bleiben Sie daheim und bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüsse,
Ihr Team vom SBKV
https://mailchi.mp/652ced91e63f/przisierung-wie-komme-ich-zu-den-entschdigungen
An den SBKV sowie an Suisseculture gelangen derzeit sehr viele Fragen betreffend der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen.
Suisseculture hat im Sinne einer Klärung der wichtigsten Fragen eine Zusammenstellung gemacht, die Sie auf der Website von Suisseculture lesen können.
Wichtig für Sie zu wissen: Die Gesuche für Einzelpersonen werden über Suisseculture Sociale abgewickelt (Art.7 Abs.1) – die entsprechenden Gesuchsformulare sollten ab Anfang nächster Woche auf www.suisseculturesociale.ch zu finden sein. Ausbezahlte Beträge müssen nicht zurückbezahlt (Art.6 Abs.1), aber voraussichtlich als Einkommen versteuert werden.»
https://mailchi.mp/8f68644e2607/chf-280-mio-soforthilfe-und-ausfallentschdigungen-vom-bund
Der Kanton Zürich hat gestern über die Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft und der Kulturbranche informiert. Die Zürcher Regierung stützt die Wirtschaft mit Notstandsmassnahmen. Lesen Sie die detaillierten Informationen hier.
Stadt Zürich Kultur, Abteilung Tanz und Theater, informierte am 19.3.2020 wie folgt:
„Um einer weiteren Verschärfung der ohnehin äusserst angespannten Situation der Kulturschaffenden angesichts der Corona-Krise entgegenzuwirken zu vermeiden, zeigt sich Stadt Zürich Kultur im Umgang mit bereits gesprochenen Gesuchen so kulant, wie es die rechtlichen Grundlagen ermöglichen. Das heisst: Bereits zugesagte Beiträge für Projekte, die aufgrund der Corona-Krise abgesagt werden müssen, werden grundsätzlich ausbezahlt, respektive nicht zurückgefordert. Es ist im Schlussbericht nachzuweisen, welche Aufwände effektiv getätigt wurden. Die Vergabe läuft in allen Ressorts vorerst im gewohnten Rahmen weiter.“
Was dies für die Beiträge in den Ressorts Tanz und Theater heisst, ist auf den Websiten Tanz und Theater publiziert. Diese werden laufend aktualisiert.
Liebe Mitglieder
Die Kulturbranche steht still!
Die vom Bundesrat verfügten Massnahmen machen wohl Sinn, wenn es darum geht, die Pandemie möglichst schnell in den Griff zu bekommen und die gefährdeten Menschen zu schützen. Doch die Auswirkungen solcher Massnahmen könnten vor allem für die freischaffenden Künstler*innen existenzbedrohende Folgen haben.
Der Bund hat versprochen, möglichst schnell den Kulturschaffenden finanziell unter die Arme zu greifen. Bis dato haben wir noch keine entsprechenden Details vernommen. Sobald diese eintreffen, werden wir unsere Mitglieder informieren.
Allen von Absagen betroffenen freischaffenden Künstler*innen empfehlen wir, sich für die entgangenen Einkünfte aus der unselbständigen Tätigkeit schnell beim RAV zu melden, um Arbeitslosengeld zu beantragen.
Um den in Not geratenden freischaffenden Mitgliedern möglichst schnell eine kleine finanzielle Hilfe zukommen zu lassen, hat der Vorstand entschieden, eine Gesamtsumme von CHF 50’000 für Darlehen zur Verfügung zu stellen.
SBKV-Mitglieder, die wegen abgesagten künstlerischen Produktionen finanziell in Not geraten, können Antrag auf ein einmaliges zinsloses Darlehen von max. CHF 1’000 stellen:
Der Antrag kann per E-Mail an die Sekretariatsadresse sbkv@sbkv.com gerichtet werden.
Der Antrag muss konkrete Angaben über die Einkommensausfälle enthalten und die Absagen müssen dokumentiert werden. Eine Aufstellung der monatlichen Fixkosten ist ebenfalls beizufügen.
Bitte Name, Adresse und Bankverbindungen nicht vergessen.
Die Rückzahlungsfrist beträgt ab Datum der Überweisung 1 Jahr. Im Einzelfall kann bei begründeten Notfällen die Frist verlängert werden.
Es ist uns bewusst, dass ein Darlehen von maximal CHF 1’000 keine Existenz sichern kann. Wir hoffen aber, den Betroffenen damit wenigstens ein bisschen Luft verschaffen zu können.
Herzliche Grüsse und bleibt gesund!
Salva Leutenegger