«Schauspieltipps haben wir keine, aber Informationen zu Arbeitsrecht und Sozialvorsorge.»

Autor: sbkv


lokalhelden.ch: Crowdfunding für Kulturschaffende

 

Die Raiffeisen Bank hat sich in diesen herausfordernden Zeiten eine pragmatische und kreative Lösung für Kleinunternehmen und Freischaffende ausgedacht: Sie hat ihre Crowdfunding-Plattform lokalhelden.ch vorübergehend für KMU geöffnet. Auch Sie als freischaffende Künstler*Innen können dort kostenlos ein Projekt starten.

Über lokalhelden.ch können Sie Ihrem Publikum sowie anderen solidarischen Unterstützenden eine Performance, ein Theaterstück, einen Musikabend anbieten – was Ihnen als Dienstleistung in den Sinn kommt. Sie erhalten so Einnahmen, um Ihre Kosten zu decken. Die Leistung erbringen Sie dann, wenn es die Lage wieder erlaubt und Sie wieder in Person auftreten können.

Der SBKV unterstützt die Raiffeisen Bank bei dieser Idee, die unserer Meinung nach auch für Kunstschaffende eine Hilfe sein kann.

Folgende kostenlose Dienstleistungen bietet die Raiffeisen an:

Jedes Crowdfunding wird von einer persönlichen Betreuungsperson bei der Raiffeisen begleitet, die den Projekt-Starter durch die ganze Kampagne hindurch begleitet. Die Beratung erfolgt in erster Linie per E-Mail. Dazu gehören:

• Unterstützung beim Aufsetzen des Projekts und Feedback zum Inhalt
• Tipps für die Kommunikation während der Finanzierungsphase
• Beantworten von Fragen während der Kampagne

Es sind bereits einige Kulturschaffende auf lokalhelden.ch vertreten, so z. B. das Duo Fischbach

Unter www.lokalhelden.ch/localsupport können Sie Ihr Projekt starten. Viel Glück und viele gute Ideen wünschen wir Ihnen dafür!

Herzliche Grüsse,

Ihr SBKV-Team

 

Newsletter vom 17.04.2020: Denksport für Daheim

https://mailchi.mp/3f95b7ca3fe3/denksport-fr-daheim-neue-ausschreibung-pro-helvetia-srg-umfrage

Die P.S. Zeitung im Interview mit dem SBKV

Kurz vor Ostern hat die P.S. Zeitung ein Interview mit SBKV-Geschäftsführerin Salva Leutenegger veröffentlicht. Lesen Sie im Artikel, wie die Schweizer Kulturlandschaft seit Wochen still steht, wie existenziell betroffen die Kulturschaffenden sind und was Bund, Kantone, Verbände und KünstlerInnen unternehmen. Und ob die Krise auch einen winzigen positiven Aspekt haben könnte. Das Gespräch führte Anatole Fleck.

Hier gehts zum Artikel.

COVID-Unterstützung Kultursektor: Gesuche können eingereicht werden

Liebe Mitglieder

Gestern wurde bekannt, dass die Gesuche für die ergänzenden Massnahmen im Kultursektor eingereicht werden können. Die beiden Links haben wir Ihnen gestern bereits zugeschickt.

Gerne teilen wir auch die entsprechende Medienmitteilung von Suisseculture mit Ihnen, die Sie im Anhang finden. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

1. Grundsätzlich

Die finanziellen Hilfen können bei den Kantonen bzw. dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden beantragt werden. Informationen dazu sowie die jeweiligen Anlaufstellen sind auf der Website des Bundesamts für Kultur (BAK) aufgeführt: https://www.bak.admin.ch/coronavirus

 

2. Das Gesuchsportal Nothilfe von Suisseculture Sociale ist online

Kulturschaffende, die aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID19) in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, in der sie ihre unmittelbaren Lebenskosten nicht mehr decken können, können über das Portal nothilfe.suisseculturesociale.ch ein Gesuch um Nothilfe stellen. Gesuche können ausschliesslich über das Online-Formular angenommen werden und werden nur bis 20. Mai 2020 (nicht am 21. Mai, wie irrtümlicherweise in der Medienmitteilung geschrieben) angenommen. WICHTIG: Voraussetzung für das Einreichen eines Gesuches um Nothilfe bei Suisseculture Sociale ist, dass bereits ein Gesuch um Erwerbsausfall (EO-Entschädigung) bei Ihrer kantonalen SVA gestellt wurde. Mehr Information hierzu finden Sie auf dem Portal von Suisseculturesociale.

 

3. Soforthilfe Kulturunternehmen und Ausfallentschädigung

Für die Soforthilfen für Kulturunternehmen und Ausfallentschädigungen sind die jeweiligen Kulturämter der Kantone zuständig. Die Formulare und Einreichungsmodalitäten können dort abgerufen und eingereicht werden. WICHTIG: Es sind noch nicht alle Kantone soweit, dass Sie Gesuche annehmen können. Wir bitten deshalb um Ihre Geduld.

 

Mit herzlichen Grüssen,

Ihr SBKV

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Newsletter vom 6.4.2020: Links BAK und Suisseculture aufgeschaltet!

https://mailchi.mp/25c3d29851e6/coronakrise-aktuelle-infos-zu-den-massnahmen-im-kulturbereich

Coronakrise: Update zu den Massnahmen im Kulturbereich

Liebe Mitglieder

Wir wissen, dass viele von Ihnen auf Neuigkeiten wie z.B. die Umsetzung der Soforthilfe warten. Heute erreichte uns eine Mitteilung von SONART (Berufsverband der freischaffenden Musiker*innen in der Schweiz), die wir deshalb gerne und in aller Kürze mit Ihnen teilen:

„Wir hatten aufgrund der Ankündigungen des BAK erwartet, dass wir heute mehr wissen würden über die Soforthilfe (bei Suisseculture Sociale) und die Ausfallentschädigungen (bei den Kantonen). Nun haben wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass die Umsetzungsrichtlinien für Massnahmen im Kulturbereich zwar erarbeitet sind. Vorgestellt werden sie nun allerdings erst am Montag, dem 6. April 2020. Bei der heutigen Medienkonferenz des Bundes sind offenbar zu viele andere Themen, man wollte nicht, dass die Kultur dabei untergehe.“

Wir müssen Sie also leider nochmal um ein Wochenende Geduld bitten.

Sobald wir mehr wissen, hören Sie von uns.

Bleiben Sie daheim und bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüsse,

Ihr Team vom SBKV

Newsletter vom 26.3.2020: Präzisierung zu Entschädigungen

https://mailchi.mp/652ced91e63f/przisierung-wie-komme-ich-zu-den-entschdigungen

Coronakrise: Info von Suisseculture zu den Massnahmen des Bundes

An den SBKV sowie an Suisseculture gelangen derzeit sehr viele Fragen  betreffend der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen.

Suisseculture hat im Sinne einer Klärung der wichtigsten Fragen eine Zusammenstellung gemacht, die Sie auf der Website von Suisseculture lesen können.

Wichtig für Sie zu wissen: Die Gesuche für Einzelpersonen werden über Suisseculture Sociale abgewickelt (Art.7 Abs.1) – die entsprechenden Gesuchsformulare sollten ab Anfang nächster Woche auf www.suisseculturesociale.ch zu finden sein. Ausbezahlte Beträge müssen nicht zurückbezahlt (Art.6 Abs.1), aber voraussichtlich als Einkommen versteuert werden.»

Newsletter vom 20.3.2020: 280 Mio. CHF Soforthilfe für Kulturschaffende

https://mailchi.mp/8f68644e2607/chf-280-mio-soforthilfe-und-ausfallentschdigungen-vom-bund

Coronakrise: Aktuellste Infos von Stadt und Kanton ZH

Der Kanton Zürich hat gestern über die Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft und der Kulturbranche informiert. Die Zürcher Regierung stützt die Wirtschaft mit Notstandsmassnahmen. Lesen Sie die detaillierten Informationen hier.

 

Stadt Zürich Kultur, Abteilung Tanz und Theater, informierte am 19.3.2020 wie folgt:

„Um einer weiteren Verschärfung der ohnehin äusserst angespannten Situation der Kulturschaffenden angesichts der Corona-Krise entgegenzuwirken zu vermeiden, zeigt sich Stadt Zürich Kultur im Umgang mit bereits gesprochenen Gesuchen so kulant, wie es die rechtlichen Grundlagen ermöglichen. Das heisst: Bereits zugesagte Beiträge für Projekte, die aufgrund der Corona-Krise abgesagt werden müssen, werden grundsätzlich ausbezahlt, respektive nicht zurückgefordert. Es ist im Schlussbericht nachzuweisen, welche Aufwände effektiv getätigt wurden. Die Vergabe läuft in allen Ressorts vorerst im gewohnten Rahmen weiter.“

Was dies für die Beiträge in den Ressorts Tanz und Theater heisst, ist auf den Websiten Tanz und Theater publiziert. Diese werden laufend aktualisiert.

 

 

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