Rechtsberatung und Rechtsschutz in allen mit der Berufsausübung der SzeneSchweiz-Mitglieder zusammenhängenden Rechtsfragen gehören zu den Kernleistungen des Verbandes.
SzeneSchweiz berät bei Fragen bezüglich Gagen, Verträgen, Sozialversicherung, beruflicher Vorsorge (Pensionskasse CAST) und Berufswechsel (Umschulungsstiftung).
Rechtsberatungen gewährt SzeneSchweiz auch bezüglich Leistungsschutz, Interpreten- und Zweitnutzungsrechte im Bereich “Recorded Performance” (d.h. bezüglich Ton- und Tonbildträgeraufnahmen und deren Verbreitung).
Information zur Coop Rechtsschutzversicherung (vorvertragliche Informationspflicht)
Als SzeneSchweiz-Mitglied sind Sie für arbeitsrechtliche Belange bei der Coop Rechtsschutzversicherung versichert. Sie finden untenan die Kundeninformation der Versicherung.
WICHTIG: Bitte kontaktieren Sie bei Rechtsstreitigkeiten immer zuerst SzeneSchweiz, nicht die Versicherung. SzeneSchweiz klärt den Fall zuerst mit Ihnen ab. Erst dann entscheidet die Geschäftsleitung, ob der Rechtsschutz geltend gemacht werden muss.
Allgemeine Versicherungsbedinungen (AVB) von Coop Rechtsschutz:
Dance Passport
Im Rahmen von Dance Passport unterstützt SzeneSchweiz Tänzerinnen und Tänzer aus dem Ausland, die für kurzzeitige Engagements in der Schweiz sind. SzeneSchweiz beantwortet unter anderem Fragen zu Gagen, Arbeitsverträgen, Arbeitsbedingungen und Versicherungen. Für Mitglieder, die für kurze Zeit im Ausland engagiert sind, gilt umgekehrt dasselbe Angebot: Sie können bei Fragen die lokalen Künstlerverbände in Europa kontaktieren. Die häufigsten Fragen (FAQ) werden auf der interaktiven Europakarte von Dance Passport beantwortet.