Auch Freischaffende und Selbständigerwerbende sollten sich rechtzeitig um ihre berufliche Altersvorsorge kümmern. Sie haben die Möglichkeit, sich freiwillig einer Pensionskasse anzuschliessen.
Bei freischaffenden Unselbständigerwerbenden sind die verschiedenen Arbeitgeber unter gewissen Voraussetzungen verpflichtet, einen Arbeitgeberanteil zu leisten. Selbständige kommen für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteile auf.
Die Vorsorgeeinrichtungen bieten im Alter als Ergänzung zur AHV eine Altersrente oder die Auszahlung des bis dahin angesparten Alterskapitals, im Todesfall eine Rente für den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin und die Waisen.
Bei Invalidität bieten sie als Ergänzung zur IV eine Invaliditätsrente, nebst Invaliden-Kinderrente und der Weiterführung des Sparprozesses bis zum AHV-Pensionsalter.
Weitere Informationen:
- Charles Apothéloz-Stiftung
- Vorsorgestiftung Film und Audiovision
- Pensionskasse Musik und Bildung
- Fondation de prévoyance Artes et Comoedia
CAST Charles Apothéloz-Stiftung
Die Charles Apothéloz-Stiftung wurde 1984 vom Schweizerischen Bühnenkünstlerverband SBKV, heute SzeneSchweiz, gegründet. Mitstifterverbände sind heute auch der Berufsverband t. Theaterschaffen Schweiz, der Schweizerische Musikerverband SMV, action swiss music, die Vereinigung KünstlerInnen – Theater – VeranstalterInnen ktv und visarte berufsverband visuelle kunst, schweiz.
Die CAST ermöglicht den Kulturschaffenden, sich eine Altersvorsorge aufzubauen und sich gegen die Risiken Tod und Invalidität zu versichern.
Versichern können sich einerseits freischaffende Künstlerinnen und Künstler und Selbständigerwerbende aus dem Bereich der Stifterverbände, andererseits können sich auch Arbeitgeber anschliessen und ihre Angestellten bei der CAST versichern.
Die CAST wird mit einem jährlichen Beitrag aus dem Sozialfonds Audiovision der SWISSPERFORM unterstützt. Dieser Beitrag wird für Massnahmen zur direkten oder indirekten Verbesserung der Altersvorsorge der Kulturschaffenden verwendet.