«Schauspieltipps haben wir keine, aber Informationen zu Arbeitsrecht und Sozialvorsorge.»

Autor: sbkv


2019: Weiterbildungs­angebot für SBKV-Mitglieder

Der SBKV unterstützt die Weiterbildung seiner Mitglieder mit folgenden Angeboten:

 

1. CHF 100 pro Mitglied für die individuelle Weiterbildung

Wir unterstützen auch in diesem Jahr unsere Mitglieder mit CHF 100 für die individuelle Weiterbildung, sofern sie einen beruflichen Hintergrund hat. Schicken Sie uns eine entsprechende Bestätigung und wir überweisen Ihnen CHF 100.
Diese Unterstützung ist einmalig und kann nicht mit anderen Angeboten (Kulturmarkt und Gesang) kumuliert werden.

 

2. Stay tuned – Individuelles Coaching in Kooperation mit dem Kulturmarkt

Ein neues Angebot für alle festangestellten und freischaffenden SBKV-Mitglieder, die NICHT beim RAV angemeldet sind.
CHF 200 pro Mitglied und Jahr für ein individuelles Coaching beim Kulturmarkt.

thumbnail of Kulturmarkt_SBKV Stay tuned März 2019

Diese Unterstützung ist einmalig und kann nicht mit anderen Angeboten (individuelle Weiterbildung und Gesang) kumuliert werden.

 

3. Training mit Korrepetitoren für SängerInnen (nicht arbeitslos gemeldet)
CHF 200 pro Mitglied und Jahr für ein Training mit Korrepetitoren

Sängerinnen und Sänger haben die vornehme Pflicht, ihre Stimme stets im Training zu halten. Für SängerInnen bieten wir eine einmalige Unterstützung von CHF 200. Ob für das Vorsingen oder für das bevorstehende Engagement: Drei Korrepetitoren stehen in Basel und Zürich zur Verfügung (1 Std. zu CHF 80):

Zürich: Yulia Levin, E-Mail: yulia@levin.ca, Tel: 079 962 52 09
Zürich: Anna Hauner, E-Mail: anna.hauner@icloud.com, Tel: 078 753 02 51
Basel: Iryna Krasnovska, E-Mail: i.krasnovska@theater-basel.ch, Tel: 076 593 21 33
Basel: Leonid Maximov, E-Mail: leomax@gmx.ch, Tel 061 311 55 19

Schicken Sie uns eine Bestätigung über die gebuchten Stunden, wir unterstützen Sie mit CHF 200.

Dieses Angebot ist pro Mitglied einmalig und kann nicht mit anderen Angeboten kumuliert werden.

 

 

 

NEU: Merkblatt für die Finanzierung von Kulturprojekten

Wie finanziert man ein Kulturprojekt? Fragt man die öffentliche Hand? Oder doch besser eine private Stiftung? Oder beide? Das folgende Merkblatt bietet einen Überblick zu den wichtigsten Kulturförderinstrumenten und -institutionen  in der Schweiz.

thumbnail of Merkblatt Kulturförderung SBKV_11.09.2018

SBKV-Workshop vom 21.11.2018 „Projekteingabe und Budgetierung“: Untenan finden Sie die Präsentation des Gastreferenten Mathias Baumgartner (Migros Kulturprozent).

thumbnail of 20181121_VERSAND_Workshop_Projekteingabe und Budgetierung

Revision des Urheberrechtsgesetzes

Medienmitteilung von Suisseculture zur Revision des Urheberrechtsgesetzes (deutsche Version)

Suisseculture, der Dachverband der Kulturschaffenden, begrüsst, dass die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) die Urheberrechtsrevision ins Parlament bringt.

Besonders erfreulich ist, dass die Kommission darauf verzichtet hat, das Paket mit zusätzlichen Forderungen zu belasten: Also kein Zweitveröffentlichungsrecht, keine weitergehende Privilegierung von Werknutzungen, keine Mehrregulierung der Verwertungsgesellschaften.

Damit werden die wesentlichen Elemente des Kompromisses, den die breit abgestützte Arbeitsgruppe (AGUR) gefunden hatte, bestätigt.

Im Interesse der Komponisten erwartet Suisseculture jedoch, dass im neuen Vergütungsanspruch für Video on Demand (VOD) die Musik wieder ausgenommen wird. Der AGUR-Gesetzesvorschlag war hier korrekt formuliert und die Korrektur sollte im Parlament nachgeholt werden.

Im Entwurf nicht enthalten war zudem der Antrag zur Streichung einer Urheberrechtsvergütungen für die Verwendung öffentlicher Werke auch in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen. Der Anspruch der Urheber und Interpreten auf eine Vergütung darf hier nicht ausgehebelt werden. Der Vermieter macht mit dem Angebot eines Empfangsgeräts ein Geschäft, an welchem auch die Urheberinnen Urheber sowie Interpretinnen und Interpreten zu beteiligen sind. Zudem wird mit einer solchen Ausnahme auch staatsvertraglichen Garantien im Urheberrecht widersprochen. Suisseculture fordert die Mitglieder des Nationalrates auf, diesen Antrag abzulehnen.

 

Kontakt:

Hans Läubli, Geschäftsleiter

 

Suisseculture

Kasernenstrasse 23

8004 Zürich

+41 (0) 43 322 07 30

info@suisseculture.ch

www.suisseculture.ch

#MeToo in der Kulturbranche

Sexuelle Belästigung und Machtmissbrauch sind seit Monaten in aller Munde. Auch die Kulturbranche ist im Rahmen der #MeToo-Debatte vertreten. Warum fürchten Opfer von Machtmissbrauch, die Vorfälle anzuprangern? An wen können sich betroffene Künstler wenden?

Der SBKV macht sich für Instrumente wie z.B. einen Verhaltenskodex stark, wie ihn der Deutsche Bühnenverein im Juni verabschiedet hat, und/oder für eine externe Anlaufstelle für Betroffene.

Das St. Galler Tagblatt berichtet über die aktuelle Debatte um die sexuellen Übergriffe bei den Tiroler Festspielen und eine davon betroffene St. Galler Sopranistin.  Auch der SBKV kommt darin zu Wort. Lesen Sie den  Artikel vom 27. August 2018.

 

 

Lohnkampagne des SBKV: Brotlose Künstler – ein Beitrag der SRF-Tagesschau

Wer sich beruflich der Kunst verschrieben hat, der lebt – auch in der Schweiz – oft von einem Hungerlohn. Und das gilt selbst für Künstler, die in angesehen Häusern engagiert sind. Der Schweizerische Bühnenkünstlerverband lanciert jetzt eine Kampagne, um auf diese Situation aufmerksam zu machen.

Beitrag SRF

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