An den SBKV sowie an Suisseculture gelangen derzeit sehr viele Fragen betreffend der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen.
Suisseculture hat im Sinne einer Klärung der wichtigsten Fragen eine Zusammenstellung gemacht, die Sie auf der Website von Suisseculture lesen können.
Wichtig für Sie zu wissen: Die Gesuche für Einzelpersonen werden über Suisseculture Sociale abgewickelt (Art.7 Abs.1) – die entsprechenden Gesuchsformulare sollten ab Anfang nächster Woche auf www.suisseculturesociale.ch zu finden sein. Ausbezahlte Beträge müssen nicht zurückbezahlt (Art.6 Abs.1), aber voraussichtlich als Einkommen versteuert werden.»