«Schauspieltipps haben wir keine, aber Informationen zu Arbeitsrecht und Sozialvorsorge.»

Category: Allgemein


Newsletter vom 25.05.2020: Angepasstes Schutzkonzept für Bühnen

https://mailchi.mp/ec6d9cb798e5/sbkv-corona-news-angepasstes-schutzkonzept-fr-die-bhnen

Newsletter vom 22.5.2020: #realcoronahelp & Ausschreibungen

https://mailchi.mp/dd3f04e635f6/realcoronahelp-ausschreibungen

Newsletter vom 13.5.2020: Bund verlängert Frist für Ausfallentschädigungen!

https://mailchi.mp/fc2ec3d15e24/sbkv-corona-news-bund-verlngert-frist-fr-ausfallentschdigungen

Newsletter vom 11.05.2020

https://mailchi.mp/87c3c876b11f/news-vom-sbkv-covid-19-schutzkonzept-kulturbranche

Forderungen der Verbände auf Weiterführung der Covid-19-Massnahmen für Kulturschaffende

 

Die Verbände haben vom Bundesamt für Kultur (BAK) verlangt, die Coronavirus-Massnahmen für den Kulturbereich weiterzuverfolgen.

 

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Für Veranstalter*Innen: Schutzkonzept für Theater unter COVID-19

Seit dem 27. April sind die teilweisen Lockerungen des Bundes im Gange. Auch Theaterschaffende und Veranstalter*Innen fragen sich, unter welchen Voraussetzungen eine allfällige Öffnung der Kulturbetriebe möglich wäre.

Der Schweizerische Bühnenverband SBV erarbeitet im Moment ein spezfisches und detailliertes Schutzkonzept für die Wiederaufnahme der Theater- und Orchesterbetriebe. Dieses geht zwar von einem Viersparten-Theaterbetrieb aus, soll aber so konzipiert sein, dass es von allen Veranstaltenden genutzt und für ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden kann. Das Konzept soll in einigen Wochen bereit stehen und wir werden Sie darüber informieren.

Bis es soweit ist, verweisen wir gerne auf das Standard-Schutzkonzept des Bundesamtes für Gesundheit BAG (siehe PDF untenan). Es kann all jenen von Ihnen dienen, die in leitender Funktion in einem künstlerischen Betrieb tätig sind. Bitte schauen Sie sich das Dokument bis zum Ende an (herunterscrollen) – die detaillierten Massnahmen beginnen auf Seite 4.

 

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lokalhelden.ch: Crowdfunding für Kulturschaffende

 

Die Raiffeisen Bank hat sich in diesen herausfordernden Zeiten eine pragmatische und kreative Lösung für Kleinunternehmen und Freischaffende ausgedacht: Sie hat ihre Crowdfunding-Plattform lokalhelden.ch vorübergehend für KMU geöffnet. Auch Sie als freischaffende Künstler*Innen können dort kostenlos ein Projekt starten.

Über lokalhelden.ch können Sie Ihrem Publikum sowie anderen solidarischen Unterstützenden eine Performance, ein Theaterstück, einen Musikabend anbieten – was Ihnen als Dienstleistung in den Sinn kommt. Sie erhalten so Einnahmen, um Ihre Kosten zu decken. Die Leistung erbringen Sie dann, wenn es die Lage wieder erlaubt und Sie wieder in Person auftreten können.

Der SBKV unterstützt die Raiffeisen Bank bei dieser Idee, die unserer Meinung nach auch für Kunstschaffende eine Hilfe sein kann.

Folgende kostenlose Dienstleistungen bietet die Raiffeisen an:

Jedes Crowdfunding wird von einer persönlichen Betreuungsperson bei der Raiffeisen begleitet, die den Projekt-Starter durch die ganze Kampagne hindurch begleitet. Die Beratung erfolgt in erster Linie per E-Mail. Dazu gehören:

• Unterstützung beim Aufsetzen des Projekts und Feedback zum Inhalt
• Tipps für die Kommunikation während der Finanzierungsphase
• Beantworten von Fragen während der Kampagne

Es sind bereits einige Kulturschaffende auf lokalhelden.ch vertreten, so z. B. das Duo Fischbach

Unter www.lokalhelden.ch/localsupport können Sie Ihr Projekt starten. Viel Glück und viele gute Ideen wünschen wir Ihnen dafür!

Herzliche Grüsse,

Ihr SBKV-Team

 

Newsletter vom 17.04.2020: Denksport für Daheim

https://mailchi.mp/3f95b7ca3fe3/denksport-fr-daheim-neue-ausschreibung-pro-helvetia-srg-umfrage

Die P.S. Zeitung im Interview mit dem SBKV

Kurz vor Ostern hat die P.S. Zeitung ein Interview mit SBKV-Geschäftsführerin Salva Leutenegger veröffentlicht. Lesen Sie im Artikel, wie die Schweizer Kulturlandschaft seit Wochen still steht, wie existenziell betroffen die Kulturschaffenden sind und was Bund, Kantone, Verbände und KünstlerInnen unternehmen. Und ob die Krise auch einen winzigen positiven Aspekt haben könnte. Das Gespräch führte Anatole Fleck.

Hier gehts zum Artikel.

COVID-Unterstützung Kultursektor: Gesuche können eingereicht werden

Liebe Mitglieder

Gestern wurde bekannt, dass die Gesuche für die ergänzenden Massnahmen im Kultursektor eingereicht werden können. Die beiden Links haben wir Ihnen gestern bereits zugeschickt.

Gerne teilen wir auch die entsprechende Medienmitteilung von Suisseculture mit Ihnen, die Sie im Anhang finden. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

1. Grundsätzlich

Die finanziellen Hilfen können bei den Kantonen bzw. dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden beantragt werden. Informationen dazu sowie die jeweiligen Anlaufstellen sind auf der Website des Bundesamts für Kultur (BAK) aufgeführt: https://www.bak.admin.ch/coronavirus

 

2. Das Gesuchsportal Nothilfe von Suisseculture Sociale ist online

Kulturschaffende, die aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID19) in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, in der sie ihre unmittelbaren Lebenskosten nicht mehr decken können, können über das Portal nothilfe.suisseculturesociale.ch ein Gesuch um Nothilfe stellen. Gesuche können ausschliesslich über das Online-Formular angenommen werden und werden nur bis 20. Mai 2020 (nicht am 21. Mai, wie irrtümlicherweise in der Medienmitteilung geschrieben) angenommen. WICHTIG: Voraussetzung für das Einreichen eines Gesuches um Nothilfe bei Suisseculture Sociale ist, dass bereits ein Gesuch um Erwerbsausfall (EO-Entschädigung) bei Ihrer kantonalen SVA gestellt wurde. Mehr Information hierzu finden Sie auf dem Portal von Suisseculturesociale.

 

3. Soforthilfe Kulturunternehmen und Ausfallentschädigung

Für die Soforthilfen für Kulturunternehmen und Ausfallentschädigungen sind die jeweiligen Kulturämter der Kantone zuständig. Die Formulare und Einreichungsmodalitäten können dort abgerufen und eingereicht werden. WICHTIG: Es sind noch nicht alle Kantone soweit, dass Sie Gesuche annehmen können. Wir bitten deshalb um Ihre Geduld.

 

Mit herzlichen Grüssen,

Ihr SBKV

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