«Schauspieltipps haben wir keine, aber Informationen zu Arbeitsrecht und Sozialvorsorge.»

Category: Allgemein


Coronakrise: Aktuellste Infos von Stadt und Kanton ZH

Der Kanton Zürich hat gestern über die Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft und der Kulturbranche informiert. Die Zürcher Regierung stützt die Wirtschaft mit Notstandsmassnahmen. Lesen Sie die detaillierten Informationen hier.

 

Stadt Zürich Kultur, Abteilung Tanz und Theater, informierte am 19.3.2020 wie folgt:

„Um einer weiteren Verschärfung der ohnehin äusserst angespannten Situation der Kulturschaffenden angesichts der Corona-Krise entgegenzuwirken zu vermeiden, zeigt sich Stadt Zürich Kultur im Umgang mit bereits gesprochenen Gesuchen so kulant, wie es die rechtlichen Grundlagen ermöglichen. Das heisst: Bereits zugesagte Beiträge für Projekte, die aufgrund der Corona-Krise abgesagt werden müssen, werden grundsätzlich ausbezahlt, respektive nicht zurückgefordert. Es ist im Schlussbericht nachzuweisen, welche Aufwände effektiv getätigt wurden. Die Vergabe läuft in allen Ressorts vorerst im gewohnten Rahmen weiter.“

Was dies für die Beiträge in den Ressorts Tanz und Theater heisst, ist auf den Websiten Tanz und Theater publiziert. Diese werden laufend aktualisiert.

 

 

Not-Darlehen für SBKV-Mitglieder in der Coronakrise

Liebe Mitglieder

Die Kulturbranche steht still!

Die vom Bundesrat verfügten Massnahmen machen wohl Sinn, wenn es darum geht, die Pandemie möglichst schnell in den Griff zu bekommen und die gefährdeten Menschen zu schützen. Doch die Auswirkungen solcher Massnahmen könnten vor allem für die freischaffenden Künstler*innen existenzbedrohende Folgen haben.

Der Bund hat versprochen, möglichst schnell den Kulturschaffenden finanziell unter die Arme zu greifen. Bis dato haben wir noch keine entsprechenden Details vernommen. Sobald diese eintreffen, werden wir unsere Mitglieder informieren.

Allen von Absagen betroffenen freischaffenden Künstler*innen empfehlen wir, sich für die entgangenen Einkünfte aus der unselbständigen Tätigkeit schnell beim RAV zu melden, um Arbeitslosengeld zu beantragen.

Um den in Not geratenden freischaffenden Mitgliedern möglichst schnell eine kleine finanzielle Hilfe zukommen zu lassen, hat der Vorstand entschieden, eine Gesamtsumme von CHF 50’000 für Darlehen zur Verfügung zu stellen.

SBKV-Mitglieder, die wegen abgesagten künstlerischen Produktionen finanziell in Not geraten, können Antrag auf ein einmaliges zinsloses Darlehen von max. CHF 1’000 stellen:

Der Antrag kann per E-Mail an die Sekretariatsadresse sbkv@sbkv.com gerichtet werden.

Der Antrag muss konkrete Angaben über die Einkommensausfälle enthalten und die Absagen müssen dokumentiert werden. Eine Aufstellung der monatlichen Fixkosten ist ebenfalls beizufügen.
Bitte Name, Adresse und Bankverbindungen nicht vergessen.
Die Rückzahlungsfrist beträgt ab Datum der Überweisung 1 Jahr. Im Einzelfall kann bei begründeten Notfällen die Frist verlängert werden.
Es ist uns bewusst, dass ein Darlehen von maximal CHF 1’000 keine Existenz sichern kann. Wir hoffen aber, den Betroffenen damit wenigstens ein bisschen Luft verschaffen zu können.

Herzliche Grüsse und bleibt gesund!

Salva Leutenegger

Bitte mitmachen: Datenerhebung zu Gagenausfällen durch abgesagte Engagements

Hatten Sie wegen des Coronavirus Gagenausfälle durch abgesagte Engagements (Konzerte, Theateraufführungen, Show, Performances)? In Zusammenarbeit mit Sonart, dem Berufsverband der Musikschaffenden, bittet der SBKV um Ihre Beteiligung an einer Datenerhebung. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht garantiert werden, dass Kompensationszahlungen erfolgen werden. Aber: Je mehr dokumentierte Fälle vorgewiesen werden können, desto besser können wir aufzeigen, welche finanziellen Folgen die Entscheide von Bund und Kantonen für unsere Branche bedeuten. Das Formular zur Datenerhebung füllen Sie bitte HIER aus. Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt.

Coronavirus: Info für Freischaffende bei Veranstaltungs-Absagen

Liebe SBKV-Mitglieder

Dies ist eine Information für freischaffende Künstler*innen, die im Arbeitsrecht befristete Verträge eingehen.

Bitte beachtet aufgrund der speziellen Situation, dass die folgenden Ausführungen nur als Empfehlungen gelten können. Im Einzelfall muss die rechtliche Lage detailliert geprüft werden.

 

Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Absagen laufender Produktionen (befristete Arbeitsverträge):

Die fristlose Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages ist zwar aus unverschuldeten Gründen zulässig, aber nur dann, wenn das Betriebsrisiko nicht in unzulässiger Weise auf den Arbeitnehmer abgeschoben wird. Gemäss Seco-Weisung liegt im Pandemiefall das Risiko beim Arbeitgeber. Die Künstler*innen mit befristeten Arbeitsverträgen haben demnach einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Es scheint sich bei den Rechtsexperten auch die Meinung durchzusetzen, dass bei befristeten Arbeitsverträgen eine Lohnfortzahlung auch dann geschuldet ist, wenn ein Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung ganz schliessen muss.

 

Absagen von geplanten Produktionen:

Wenn die Absage einer geplanten Produktion kurzfristig erfolgt, so dass die Künstler*innen keine anderen Ersatzengagements mehr finden können, sind wir der Meinung, dass die Gage trotzdem geschuldet ist. Je nach Vorlaufzeit ist es empfehlenswert, mit dem Arbeitgeber einen Vergleich anzustreben (wenigstens teilweise Gagenzahlung).

Was die Frist für entschädigungspflichtige Absagen im Voraus angeht, können wir in diesem speziellen Pandemiefall keine gesicherten Angaben machen. Es wird auch darauf ankommen, ob es ein kurzes Engagement war (z. B. eine einzelne Veranstaltung) oder ein längerfristiges (Musical mit Vertragsdauer 9 Monate). Bei kurzen Engagements würden wir die noch zu akzeptierende Absagefrist ohne Entschädigung auf einige Wochen bemessen. Bei der Absage eines mehrmonatigen Vertrages führt aber eine kurzfristige Absage zu mindestens teilweisen Lohnfortzahlungsanspruch.

Die betroffenen Mitglieder können sich bei Beratungsbedarf an den SBKV wenden oder sie melden sich bei ihren Arbeitgebern und bringen bei allem Verständnis für die Situation zum Ausdruck, dass sie trotzdem die Zahlung ihrer vereinbarten Gage erwarten.

 

Herzliche Grüsse

Salva Leutenegger, Geschäftsleiterin SBKV

Newsletter vom 28.02.2020

https://mailchi.mp/959b19f6d92e/podium-festivalstipendium-politisches

Lesung im Kulturmarkt

Am Montag, 9. März 2020 findet im Kulturmarkt Zürich eine Lesung mit Podium zum Thema „Macht und Missbrauch in der darstellenden Kunst“ statt.

Eine Kooperation des SBKV zusammen mit t. Theaterschaffende Schweiz und dem Kulturmarkt Zürich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.

thumbnail of Kulturmarkt Flyer_Podium_MeToo

Newsletter vom 11.02.2020

https://mailchi.mp/1cbac2571d70/umfrage-podium-machtmissbrauch-praktisches-audition

Newsletter vom 17.1.2020

https://mailchi.mp/f0a9735c883a/apro-in-solothurn-geld-fr-weiterbildung-residenzen-pro-helvetia

Newsletter vom 07.01.2020

https://mailchi.mp/bf711233dc9d/gagen-verhandlungstraining-femaleact-in-solothurn-workshops

Newsletter vom 29.11.2019

https://mailchi.mp/8cfc84832fc6/solidarittsaufruf-japan-frderbeitrge-fr-kulturschaffende-im-thurgau-sbkv-vergnstigungen-weiterbildungen

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